Christoph Sippel, Sprecher für Kommunales der GRÜNEN Landtagsfraktion erklärt zum heutigen Berichtsantrag im Innenausschuss zur Zersplitterung der Kommunalparlamente:
„Erst verabschiedet Schwarz-Rot ein Gesetz, dann werden die Fakten im Nachgang zusammengesucht. Nachdem nun die Kommunalparlamente die rechtliche Begründung für das Gesetz zur Änderung des Auszählungsverfahrens nachträglich liefern sollen ist klar, dass es offensichtlich keine faktenbasierte Grundlage gab, das Auszählverfahren zu ändern. CDU und SPD agieren hier wohl aus rein opportunistischem Interesse. Dabei wird in jeder Sitzung deutlich, wie wichtig es ist, das Vertrauen der hessischen Bürger*innen in eine faire, transparente und verantwortungsbewusste Gesetzgebung zu schützen und zu stärken – gerade angesichts der Kräfte, die dieses Vertrauen untergraben wollen.
CDU und SPD stehen nicht nur in der Pflicht, sich zu erklären – sie übertragen zudem eine Aufgabe auf die kommunalen Verwaltungen und Parlamente, die sie selbst bereits vor der Einbringung des Gesetzes hätten leisten müssen: ihren eigenen Gesetzentwurf mit belastbaren Fakten zu untermauern.
Zum Hintergrund:
Anfang April trat das Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften in Kraft. Dahinter verbirgt sich insbesondere das Vorhaben von CDU und SPD, den beiden regierungstragenden Parteien, ihre Mehrheiten in den Kommunalparlamenten schützen und stützen zu wollen. Sie behaupteten, dass die Kommunalparlamente fragmentieren würden und nicht mehr in der Lage wären, aus der demokratischen Mitte heraus zu entscheiden und zunehmend arbeitsunfähiger würden. Deshalb, so CDU und SPD, müsse man das Auszählungsverfahren zu d´Hondt ändern, damit die Parlamente ‚näher an den Bürger*innen seien‘. Nun hat die Landesregierung die Kommunalparlamente aufgefordert, ein Fragenkatalog zur ‚Zersplitterung‘ der Kommunalparlamente zu beantworten – nachdem das Gesetz schon verabschiedet wurde.“