CDU und SPD verteidigen ein Wahlrecht, von dem sie selbst am meisten profitieren
Christoph Sippel, Sprecher für Kommunales der GRÜNEN Landtagsfraktion erklärt zur heutigen Verhandlung des Staatsgerichtshofs zur Kommunalwahlnovelle:
„Die heutige mündliche Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof hat gezeigt, dass CDU und SPD für die Sitzverteilung der Kommunalwahl ein Verfahren gewählt haben, von dem sie selbst am meisten profitieren. Denn es begünstigt systematisch die größeren Parteien und benachteiligt die kleineren Parteien. Das neue Verfahren führt zu einer Verzerrung des Wählerwillens. Allein bei der Kommunalwahl 2021 hätte dies zu einer Verschiebung von 272 Sitzen in den kommunalen Vertretungen geführt.“