Schwalm-Eder-Kreis – Die CDU hatte im Wahlkampf mit dem Slogan "Grunderwerbsteuer geht aufs Haus" geworben. Dies implizierte eine Entlastung für Immobilienkäufer. Die CDU hatte jedoch nicht angekündigt, dass die versprochene Entlastung von 30.000 € über 10 Jahre gestreckt werden würde, auf maximal 3000 € pro Jahr. Dies bedeutet, dass die Entlastung nicht sofort in vollem Umfang nach dem Kauf einer Immobilie zur Verfügung stand.
Enttäuschende Realität des Hessengeldes:
Die Reduzierung der Entlastung von bis zu 30.000 Euro auf maximal 3.000 Euro pro Jahr führte zu kaum spürbaren Senkungen der Kosten im Erwerbsjahr. Statt der versprochenen großzügigen Entlastung gab es lediglich eine maximale Entlastung von 3.000 Euro pro Jahr für eine Familie mit zwei Kindern im Jahr des Kaufs.
Christoph Sippel, Landtagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen, betont: "Angesichts der aktuellen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt ist es entscheidend, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den Menschen bei ihrem Traum von den eigenen vier Wänden zu helfen."
Die Zinsbremse als bessere Alternative:
Sippel führt weiter aus: "Die Zinsbremse ist eine gezielte und gerechte Lösung für die Herausforderungen auf dem Immobilienmarkt. Sie setzt dort an, wo die Menschen wirklich Hilfe benötigen, und bietet eine effektive Unterstützung für diejenigen, die ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen möchten."
Die Zinsbremse bietet zahlreiche Vorteile im Vergleich zum Hessengeld:
• Höhere Förderung: Die Zinsbremse ermöglicht eine maximale Förderung von 37.500 Euro für eine Familie mit zwei Kindern, im Vergleich zu den 30.000 Euro des Hessengeldes.
• Breitere Zielgruppe: Anders als beim Hessengeld, das nur für Immobilienkäufe nach dem 1. März 2024 gilt, profitieren bei der Zinsbremse alle, die einen Kredit oder Anschlusskredit für ihre Immobilienfinanzierung benötigen.
• Bedarfsorientierte Förderung: Die Zinsbremse richtet sich nach dem tatsächlichen Kreditbedarf, nicht nach dem Kaufpreis der Immobilie, was eine gezielte Unterstützung dort gewährleistet, wo sie am dringendsten benötigt wird.
• Gezielte Förderung: Die Förderung durch die Zinsbremse erfolgt anhand des Einkommens und des tatsächlichen Bedarfs, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie benötigt wird.
• Weniger Bürokratie: Im Gegensatz zum Hessengeld, das eine neue Bürokratie zur Abwicklung erfordert, baut die Zinsbremse auf der vorhandenen und bewährten Struktur der zinsvergünstigten Kredite auf, was zu einer einfacheren und unbürokratischen Umsetzung führt.
Sippel betont: "Die Zinsbremse bietet somit eine effektive und gerechte Lösung für die Herausforderungen auf dem Immobilienmarkt. Wir Grünen setzen uns dafür ein, dass die Menschen in Hessen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Eine Zinsbremse für Immobilien kann gerade im ländlichen Raum dazu beitragen, die wirtschaftliche Stabilität, soziale Integration und die Attraktivität der Region als Wohn- und Wirtschaftsstandort zu erhalten und zu fördern."